Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Bestimmungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Pflege- und Betreuungsleistungen, die zwischen der Betreibergesellschaft unserer Seniorenresidenz und unseren Bewohnern oder deren gesetzlichen Vertretern geschlossen werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und sind Bestandteil aller Betreuungsverträge.

Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Vertragsschluss und Vertragsinhalt

Der Betreuungsvertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Aufnahmeantrags durch uns zustande. Der Vertrag regelt die Überlassung eines Wohnplatzes sowie die Erbringung von Pflege-, Betreuungs- und Verpflegungsleistungen entsprechend dem individuellen Bedarf des Bewohners.

Wesentliche Vertragsbestandteile

  • Individueller Betreuungsplan basierend auf der Pflegeanamnese
  • Vereinbarte Leistungen und deren Umfang
  • Entgeltvereinbarung und Zahlungsmodalitäten
  • Hausordnung und Gemeinschaftsregeln
  • Regelungen zu Änderungen des Pflegebedarfs
  • Bestimmungen zur Vertragsbeendigung

Vor Vertragsschluss führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch und eine Pflegeanamnese durch. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen individuellen Betreuungsplan, der regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Der Bewohner oder sein gesetzlicher Vertreter ist verpflichtet, alle für die Betreuung relevanten Informationen über Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Medikation und besondere Bedürfnisse wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Leistungen und Leistungsumfang

Unsere Leistungen umfassen die Bereitstellung eines möblierten Wohnplatzes, Verpflegung, grundpflegerische und behandlungspflegerische Leistungen, soziale Betreuung sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird im Betreuungsplan festgelegt.

Grundleistungen

  • • Bereitstellung des Wohnplatzes
  • • Vollverpflegung mit Diätkost bei Bedarf
  • • Grundpflege und Körperhygiene
  • • Medikamentenverwaltung
  • • Soziale Betreuung und Aktivitäten
  • • Hauswirtschaftliche Versorgung

Behandlungspflege

  • • Medizinische Behandlungspflege
  • • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • • Injektionen und Infusionen
  • • Vitalzeichenkontrolle
  • • Unterstützung bei Arztbesuchen
  • • Koordination mit Fachärzten

Zusatzleistungen

  • • Physiotherapie und Ergotherapie
  • • Friseur- und Kosmetikdienste
  • • Begleitdienst zu externen Terminen
  • • Wäscheservice für Privatkleidung
  • • Telefon- und Internetanschluss
  • • Besondere Dienstleistungen auf Wunsch

Betreuungsqualität

  • • 24-Stunden-Betreuung durch Fachpersonal
  • • Regelmäßige Pflegevisiten
  • • Dokumentation aller Pflegemaßnahmen
  • • Qualitätssicherung und -kontrolle
  • • Fortbildung des Personals
  • • Beschwerdemanagement

Leistungsänderungen aufgrund von Änderungen im Gesundheitszustand oder bei den Bedürfnissen des Bewohners werden zeitnah umgesetzt. Die Anpassung des Betreuungsplans erfolgt in Absprache mit dem Bewohner, seinen Angehörigen und den behandelnden Ärzten.

Entgelte und Zahlungsbedingungen

Die Entgelte für unsere Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltvereinbarung und sind im Betreuungsvertrag festgelegt. Sie umfassen alle im Betreuungsplan vereinbarten Leistungen. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet und vorher mit dem Bewohner oder seinem Vertreter abgestimmt.

Leistungsbereich Abrechnungsrhythmus Fälligkeitstermin Besonderheiten
Grundentgelt Monatlich 1. des Monats Im Voraus zahlbar
Pflegeleistungen Monatlich 1. des Monats Nach Pflegestufe
Zusatzleistungen Monatlich 15. des Folgemonats Nach Inanspruchnahme
Investitionskosten Monatlich 1. des Monats Gemäß kantonaler Regelung

Zahlungsmodalitäten

  • Zahlung per Banküberweisung oder Lastschriftverfahren
  • Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet
  • Entgeltanpassungen werden mit einer Frist von drei Monaten angekündigt
  • Kostenerstattungen durch Kranken- oder Pflegeversicherung werden unterstützt
  • Einzelzimmerzuschläge werden gesondert ausgewiesen
  • Kurzzeitpflege wird tagesgenau abgerechnet

Bei Ein- und Auszug erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aufgrund von Krankenhausaufenthalten oder Urlaubsabwesenheiten werden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen berücksichtigt. Kaution oder Vorauszahlungen können vereinbart werden.

Rechte und Pflichten der Bewohner

Unsere Bewohner haben das Recht auf respektvolle Behandlung, Wahrung ihrer Würde und Selbstbestimmung sowie auf qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung. Gleichzeitig bestehen bestimmte Pflichten, die ein harmonisches Zusammenleben in der Gemeinschaft gewährleisten.

Rechte der Bewohner

Selbstbestimmung über persönliche Angelegenheiten

Privatsphäre und Schutz persönlicher Daten

Teilnahme an Entscheidungen über die Betreuung

Freie Arztwahl und Therapieentscheidungen

Beschwerderecht und Interessenvertretung

Besuchsrecht für Angehörige und Freunde

Pflichten der Bewohner

Einhaltung der Hausordnung und Gemeinschaftsregeln

Rücksichtnahme auf andere Bewohner

Mitwirkung bei der Pflege und Betreuung

Vollständige Angabe gesundheitsrelevanter Informationen

Pünktliche Entgeltentrichtung

Schonender Umgang mit Einrichtung und Ausstattung

Vertragsbeendigung und Kündigung

Der Betreuungsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden. Dabei sind besondere Schutzbestimmungen zugunsten der Bewohner zu beachten. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

Ordentliche Kündigung

Durch den Bewohner

  • • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende
  • • Schriftform erforderlich
  • • Jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich
  • • Vertretungsberechtigung prüfen

Durch die Einrichtung

  • • Kündigungsfrist: 6 Monate zum Monatsende
  • • Nur bei wichtigem Grund
  • • Ausführliche Begründung erforderlich
  • • Unterstützung bei Alternativsuche

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich:

Gründe für die Einrichtung

  • • Erhebliche Vertragsverletzungen
  • • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • • Gefährdung anderer Bewohner
  • • Betreuung nicht mehr leistbar

Gründe für den Bewohner

  • • Erhebliche Pflegemängel
  • • Verletzung der Vertragspflichten
  • • Unzumutbare Umstände
  • • Gesundheitliche Notwendigkeit

Bei Vertragsbeendigung erfolgt eine Schlussabrechnung aller offenen Forderungen. Nicht genutzte Vorauszahlungen werden erstattet. Persönliche Gegenstände sind unverzüglich abzuholen. Die Einrichtung unterstützt bei der Suche nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten.

Haftung und Versicherung

Wir sind bestrebt, Schäden zu vermeiden und haften für Schäden, die durch uns oder unser Personal vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Die Haftung ist jedoch auf die üblichen und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Für besondere Wertgegenstände übernehmen wir nur bei gesonderter Vereinbarung die Haftung.

Betriebshaftpflicht

Umfassende Haftpflichtversicherung für alle betrieblichen Risiken

Vermögensschaden

Versicherung gegen Vermögensschäden bei Beratungsfehlern

Eigenschadenrisiko

Bewohner sollten eigene Haftpflichtversicherung besitzen

Empfehlung: Wir empfehlen allen Bewohnern den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sowie einer Hausratversicherung für persönliche Gegenstände. Wertgegenstände sollten in den dafür vorgesehenen Safes aufbewahrt oder gesondert versichert werden.

Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit uns. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Rechtswahl

Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen uns und unseren Bewohnern findet das Recht der Schweiz Anwendung. Dies gilt auch für Bewohner mit ausländischem Wohnsitz.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Ort unserer Geschäftstätigkeit, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Verbraucherhinweis: Soweit Sie als Verbraucher handeln, stehen Ihnen die gesetzlichen Verbraucherrechte zu. Diese Geschäftsbedingungen schränken Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein. Bei Unstimmigkeiten steht Ihnen unser Beschwerdemanagement sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: Juni 2024